Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Leistung - Differenzierung - Beratung (Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit erfolgt eine theoriegeleitete Reflexion und empirische Auseinandersetzung mit der Relevanz von Inklusion für Schule und Unterricht. Gerade die praktische Umsetzung von Bildung in Deutschland stellt eine zentrale Gelenkstelle im Spiel stigmatisierender und defizitärer Merkmalskategorisierungen im dynamischen Strukturverhältnis der Gesellschaft dar. Die Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 als einer der größten Meilensteine in der Inklusionsdebatte verlieh den Rechten von Menschen mit Behinderungen besonders im Hinblick auf soziale Zugänglichkeit und Teilhabe sowie Gleichberechtigung, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung performativen und zugleich wegweisenden Charakter. Mit besonderer Bezugnahme auf Artikel 24 wurde das Recht auf Bildung als Menschenrecht und somit als im demokratischen System der BRD einzufordernder Grundsatz der allgemeinen Menschenwürde deklariert. Dies rückt besonders Bildungsinstitutionen wie schulische Einrichtungen in den Fokus der Öffentlichkeit, repräsentieren sie doch potenzielle Ausweitungsmechanismen gesellschaftlicher Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in allen Fragen sozialer Exklusion und Inklusion und spielen demnach eine tragende Rolle im Kontext biografischer Entscheidungen sowie der (inter-)nationalen Bildungspraxis. Die Reproduktion sozialer Ungleichheiten durch die Institution Schule und des dort aktuell (noch) vorherrschenden, hierarchischen Leistungsprinzips soll durch die Akzeptanz eines transnormalistischen Fähigkeitsspektrums aller Lernenden im Sinne einer inklusiven Unterrichtsgestaltung möglichst eingedämmt und sukzessive verringert werden.
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