Luxemburg und das Reichskammergericht
Die Lösung des Herzogtums aus dem Heiligen Römischen Reich und ihre Folgen für die Gerichtszuständigkeit bei grenzüberschreitenden Konflikten, Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 81
Erschienen am
17.06.2024, 1. Auflage 2024
Beschreibung
1548 schloss Kaiser Karl V. mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs den Burgundischen Vertrag. Dieser Vertrag und die nachfolgende Entwicklung führten zur weitgehenden Lösung der burgundischen Erblande der Habsburger, darunter das Herzogtum Luxemburg, vom Reich. Theodor Baums behandelt zunächst die Stellung des Herzogtums Luxemburgs als Reichslehen, die Zuständigkeit des Reichskammergerichts auch für die burgundischen Erblande und sodann Inhalt und Bedeutung des Burgundischen Vertrags. Die durch den Vertrag bewirkte Abspaltung der Erblande vom Reich machte neben anderem die Entwicklung von Normen für die internationale Gerichtszuständigkeit erforderlich. Im zweiten Teil befasst sich die Untersuchung mit der durch den Burgundischen Vertrag ausgelösten Entfaltung dieser frühen Form zwischenstaatlicher Kooperation bei grenzüberschreitenden Konflikten. Hierfür werden die Akten des Reichskammergerichts zu einschlägigen Streitigkeiten mit Bezug zum Herzogtum Luxemburg ausgewertet.
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Schlagzeile
1548 schloss Kaiser Karl V. mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs den Burgundischen Vertrag. Dieser Vertrag und die nachfolgende Entwicklung führten zur weitgehenden Lösung der burgundischen Erblande der Habsburger, darunter das Herzogtum Luxemburg, vom Reich. Die durch den Vertrag bewirkte Abspaltung der Erblande vom Reich machte neben anderem die Entwicklung von Normen für die internationale Gerichtszuständigkeit erforderlich.