Beschreibung
Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
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Inhalt
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte im Verwaltungsprozess: Grundmodelle zur normativen Verankerung subjektiver öffentlicher Rechte im Verwaltungsprozess - Stellungnahme - Ergebnis - C. Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG: Schutzbereich, Eingriff und Verhältnis zu anderen Grundrechtsbestimmungen: Schutzbereich - Eingriff - Verhältnis des Art. 2 Abs. 1 GG zu den speziellen Freiheitsrechten - Ergebnis - D. Abgleich der verwaltungsgerichtlichen Judikatur zu Art. 2 Abs. 1 GG mit den bislang gewonnenen Erkenntnissen: Bipolare Verwaltungsverhältnisse - Multipolare Verwaltungsverhältnisse - Art. 2 Abs. 1 GG als subjektives öffentliches Abwehrrecht im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO - Prozessökonomische Folgenbetrachtung - Ergebnis - E. Die Bedeutung der objektiv-rechtlichen Gehalte des Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess: Ausstrahlungswirkung - Schutzpflichten - Verfahrens- und organisationsrechtliche Gehalte - Derivative Teilhabe- und originäre Leistungsrechte - Ergebnis - F. Resümee und Ausblick - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachverzeichnis