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Zur Geltung des Gesetzlichkeitsprinzips im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs.

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 254

Erschienen am 14.10.2014, 1. Auflage 2014
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428144624
Sprache: Deutsch
Umfang: 333 S.
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

InhaltsangabeA. Einleitung Problemaufriss - Der Satz nullum crimen, nulla poena sine lege und seine Ausformungen im Überblick - Verhältnis der Einzelverbürgungen zueinander - Kritik am 'strafrechtlichen Grundmodell' - Gang der Untersuchung B. Historische Entwicklung mit Blick auf die verfolgten Zwecke, internationaler Überblick Historische Entwicklung des Gesetzlichkeitsprinzips unter Berücksichtigung des Verhältnisses zum Allgemeinen Teil - Grundgedanken und Zwecke des Gesetzlichkeitsprinzips i.d.F. des Art. 103 II GG - Überblick über die internationale Entwicklung und Verbreitung des Gesetzlichkeitsprinzips - Zusammenfassung der Ergebnisse des Kapitels C. Bisheriger Verlauf der Diskussion um die Geltung des Gesetzlichkeitsprinzips im Allgemeinen Teil anhand des Beispiels Analogieverbot Streitstand Notwendigkeit eines Neuansatzes D. Begriffsbestimmung Allgemeiner Teil - Bestimmtheitsgebot - Analogieverbot E. Verfassungsrechtliche Natur und Struktur des Art. 103 II GG: Einbettung der AT-Problematik in die Verfassungsstruktur des Art. 103 II GG Verfassungsrechtliche Natur von Art. 103 II GG: Grundrecht, grundrechtsähnliches Recht oder Schranken-Schranke? - Verfassungsrechtliche Struktur des Art. 103 II GG und die 'immanenten Grenzen' - Gewährleistungsgehalt des Art. 103 II GG bezüglich des Allgemeinen Teils F. Die Wirkungsweise von Art. 103 II GG im AT anhand von Beispielen Versuchte Beihilfe - Fahrlässige Mittäterschaft - Actio libera in causa G. Zusammenfassung Literatur und Sachwortverzeichnis Zusatztext

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Autorenportrait

Florian Alexander Kirsch studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Deutsche und Internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Im Juni 2011 absolvierte er dort seine Erste Juristische Prüfung. Anschließend promovierte er bei Professor Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard), an dessen Lehrstühlen in Saarbrücken und Bonn er bis September 2014 arbeitete. Die Dissertation wurde durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Seit August 2013 ist er Referendar am OLG Saarbrücken.

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