Beschreibung
InhaltsangabeInhalt Dank9 1Einleitung11 1.1Ausgangslage und Fragestellung11 1.2Aufbau der Arbeit 16 Teil I:Forschungsgegenstand und Analyserahmen 2Forschungsgegenstand: Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft21 2.1Entstehungsgeschichte22 2.1.1Phase I: Gescheiterte Harmonisierung22 2.1.2Phase II: Scheitern des Optionsmodells33 2.1.3Phase III: Die Verhandlungslösung als Durchbruch39 2.2Rechtsrahmen: SE-Verordnung und SE-Richtlinie45 2.2.1Bestimmungen der SE-Verordnung47 2.2.2Bestimmungen der SE-Richtlinie52 2.3Einordnung des Regulierungsmodus58 2.3.1Prozeduraler Regulierungsmodus58 2.3.2Die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE als Erwerbsregulierung im europäischen Mehrebenensystem61 2.4Stand der Forschung 65? 3Theoretischer Analyserahmen73 3.1Gründe für den Rechtsformwechsel in eine Europäische Aktiengesellschaft73 3.1.1Vereinfachte Unternehmensstrukturen und erleichterte Sitzverlegung74 3.1.2Stärkung des internationalen Profils des Unternehmens76 3.1.3Mitbestimmungsbezogene Überlegungen76 3.2Veränderungstypen - Arbeitnehmerbeteiligungsformen vor und nach der SE-Gründung79 3.3Die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE als institutionelle Arbeit und verhandelte Ordnung84 3.3.1Grundannahmen des institutional work-Ansatzes86 3.3.2Grundannahmen des negotiated order-Ansatzes92 3.3.3Kritische Würdigung des negotiated order-Ansatzes99 3.4Analyseraster für die empirische Untersuchung103 3.5Analyseschritte - Ausblick115 Teil II:Methodik und Ergebnisse 4Quantitative Strukturdatenanalyse119 4.1Methodik der Strukturdatenanalyse119 4.1.1Quantitative Verbreitung der SE im Europäischen Wirtschaftsraum121 4.1.2Untersuchungssample129 4.1.3Operationalisierung der Veränderungstypen137 4.2Ergebnisse der quantitativen Strukturdatenanalyse139 4.2.1Pfadreproduktion141 4.2.2Pfadwechsel147 4.2.3Zusammenhangsanalyse154 4.3Zwischenfazit161 5Qualitative Fallstudien165 5.1.Methodik der Fallstudien165 5.1.1Fallauswahl und Gewinnung der Interviewpartner166 5.1.2Datenerhebung und Operationalisierung170 5.1.3Datenaufbereitung und -auswertung174 5.2Verhandelte Arbeitnehmerbeteiligung in ausgewählten SEs175 5.2.1Veränderungstyp 1a - Pfadreproduktion bei einem hohen Beteiligungsniveau176 5.2.2Veränderungstyp 1b - Pfadreproduktion bei einem mittleren Beteiligungsniveau204 5.2.3Veränderungstyp 1c - Pfadreproduktion bei einem niedrigen Beteiligungsniveau213 5.2.4Veränderungstyp 2a - Pfadwechsel zu neuen Beteiligungsformen auf europäischer Ebene220 5.2.5Veränderungstyp 2b - Pfadwechsel zu neuen Beteiligungsformen auf europäischer Ebene262 5.3Zusammenfassung der Fallstudien285 5.3.1Motive für die SE-Gründung286 5.3.2Verhandlungen und Verhandlungsergebnisse289 5.3.3Einbettung in den Verhandlungs-, den organisationalen und den strukturellen Kontext293 5.3.4Beteiligungspraxis299 Teil III:Fazit und Ausblick 6Resümee: Verhandelte Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft305 6.1Arbeitnehmerbeteiligung vor und nach der SE-Gründung - Zentrale Ergebnisse der Untersuchung306 6.2Die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE als institutionelle Arbeit und verhandelte Ordnung - Theoretische und methodische Implikationen313 6.3Ausblick317 Abkürzungen321 Tabellen323 Abbildungen324 Literatur325
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Autorenportrait
Sophie-Charlotte Rosenbohm ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld.
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1 Einleitung 1.1 Ausgangslage und Fragestellung Im Jahr 2001 wurde durch EU-Gemeinschaftsrecht mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) die erste supranationale Rechtsform im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geschaffen, mit der Unternehmen ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene neu ordnen können. Damit besteht für Unternehmen erstmals eine Wahlmöglichkeit zwischen den jeweiligen nationalen Unternehmensrechtsformen und einer supranationalen Rechtsform, die in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes Gültigkeit besitzt; eine Möglichkeit, die weltweit einmalig ist und bislang nur in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum existiert. Obwohl die Europäische Aktien-gesellschaft in erster Linie in enger Verbindung zum wirtschaftlichen Integrationsprozess steht und der Vollendung des Euro-päischen Binnenmarktes dient, stellt sie auch für die europäischen Arbeitsbeziehungen einen bedeutenden Schritt dar. So kann eine Europäische Aktiengesellschaft erst dann gegründet werden, wenn Management- und Arbeitnehmervertreter versucht haben, eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer abzuschließen. Dabei kann die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE sowohl die Information und Konsultation in grenzüberschreitenden Angelegenheiten als auch die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat umfassen. Auf der einen Seite führt die SE damit die Idee der Information und Konsultation der Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Angelegenheiten fort, die bereits seit der Verabschiedung der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte im Jahr 1994 fester Bestandteil des europäischen Sozialmodells ist (vgl. Pries 2010a: 180ff.; Weiss 2006). Auf der anderen Seite wird mit der SE erstmals die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichts- und Verwaltungsräten in der europäischen Gesetzgebung verankert. Auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen zur SE keine verpflichtende Einführung der Unternehmensmitbestimmung in allen Europäischen Aktiengesellschaften vorsehen, wird mit ihr dennoch eine wichtige Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene geschaffen. Dadurch kann die SE auch eine wichtige Rolle bei der Herausbildung grenzüberschreitender Arbeitnehmerbeteiligungsformen spielen, die insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden internationalen Vernetzung von Wirtschaftsprozessen und grenzüberschreitender Aktivitäten der Unternehmen von Bedeutung sind (vgl. Pries 2010a). Hier setzt die vorliegende Arbeit an, indem sie unter-sucht, welche Arbeitnehmerbeteiligungsformen in den Europäischen Aktiengesellschaften entstehen und welche Bedeutung diesen zugemessen wird. Der Blick in die Geschichte zeigt, dass gerade die Frage der Arbeitnehmerbeteiligung in der Diskussion um die Europäische Aktiengesellschaft eine zentrale Rolle gespielt hat (vgl. Gold/Schwimbersky 2008; Keller 2002b). Lange Zeit standen die historisch gewachsenen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten einer einheitlichen Regelung der Arbeitneh-merbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft entgegen. Erst nach jahrzehntelangen und sehr kontrovers geführten Diskussionen konnten sich die Mitgliedstaaten schließlich auf eine Verhandlungslösung einigen, bei der die Arbeitnehmerbeteiligung zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern im Rahmen des SE-Gründungs-prozesses ausgehandelt wird. Die Bestimmungen zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE zeichnen sich somit durch prozedurale Normen aus, da keine materialen Normen für die Arbeitnehmerbeteiligung vorgegeben werden, sondern stattdessen Verfahrensregeln beschrieben werden, nach denen die Verhandlungen in den Unternehmen auszugestalten sind. Das heißt, ähnlich wie bei der Richtlinie über Europäische Betriebsräte, beschränkt sich der europäische Gesetzgeber darauf, Verfahrensregeln vorzugeben, während die konkreten Beteiligungsnormen von privaten Akteuren dezentral und autonom festgelegt werden. Somit handeln Management- und Arbeitnehmervertreter im Rahmen von SE-Gründungen Normen aus, wie Arbeitnehmer auf europäischer Ebene an Unternehmensentscheidungen beteiligt werden, und legen fest, welche Formen des sozialen Handelns angemessen sind, womit sie zugleich Erwartungssicherheit für ihr künftiges Handeln schaffen. Seit 2004 hat sich die Zahl der registrierten SEs im Europäischen Wirtschaftsraum kontinuierlich erhöht. Laut den Angaben der European Company Database (ECDB) des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) existierten im Juni 2014 insgesamt 2.177 SEs im Europäischen Wirtschaftsraum. Davon konnten bislang 308 Unternehmen als sogenannte normale SEs identifiziert werden, die sowohl wirtschaftliche Aktivitäten aufweisen als auch mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Darunter befinden sich einige bekannte europäische Unternehmen - so firmieren zum Beispiel Allianz, BASF, E.ON, Deichmann, MAN oder tesa mittlerweile als Europäische Aktiengesellschaft. Zuletzt hat im Mai 2014 die SAP AG als weltgrößter Anbieter von Unternehmenssoftware beschlossen, sich in eine Europäische Aktiengesellschaft umzuwandeln. Dies zeigt, dass verhandelte supranationale Arbeitnehmerbeteiligungsformen bereits heute für mehrere hunderttausend Beschäftigte im Europäischen Wirtschaftsraum von Belang sind und unterstreicht somit auch deren Bedeutung für die Erwerbsregulierung in europäischen Unternehmen. Bisherige Forschungsergebnisse (vgl. z.B. Eidenmüller u.a. 2009; Eidenmüller u.a. 2012; Keller/Werner 2008; 2010; 2012; Rehfeldt u.a. 2011; Stenstrand 2007) bieten einen ersten Überblick über die verhandelten Beteiligungsformen in Europäischen Aktiengesellschaften. Allerdings liegen noch keine gesicherten Aussagen zur quantitativen Verbreitung unterschiedlicher SE-Beteiligungsformen vor, da bislang ein systematischer und umfassender Vergleich der Arbeitnehmerbeteiligungsformen vor und nach einer SE-Gründung auf Unternehmensebene fehlt. Darüber hinaus liegen auch kaum Erkenntnisse zur Beteiligungspraxis in SEs vor, da sich die vorliegenden Untersuchungen aufgrund der kurzen Zeitspanne, in der diese Unter-nehmensrechtsform existiert, vor allem auf den Aushandlungsprozess konzentriert haben. Ein zentraler Aspekt der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion, der auch Dreh- und Angelpunkt der jahrzehntelangen Debatte um die Einführung einer Europäischen Aktiengesellschaft war, ist die Frage nach den Rückwirkungen der verhandelten Beteiligungsformen auf die nationalstaatlichen Formen der Unternehmensmitbestimmung. Insbesondere in Deutschland, wo die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der Unternehmen gesetzlich verankert und ein fester Bestandteil des Institutionensystems ist, ist diese Frage von Bedeutung und spielt auch in der allgemeinen Debatte um die deutsche Unternehmensmitbestimmung eine Rolle. So wurden insbesondere nach Inkrafttreten des SE-Statuts vermehrt Stimmen laut, die eine europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung forderten (vgl. allgemein zur Debatte z.B. Arbeitskreis Unternehmerische Mitbestimmung 2009, BDA/BDI 2004; DGB 2004; Höpner 2004; Höpner/Waclawczyk 2012; Keller 2006: 44ff.; Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung 2006; Streeck2008a; von Werder 2004). Vor diesem Hinter-grund schlagen sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als auch einige Juristen vor, dass - um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmensrechtsformen zu sichern - das Verhandlungsverfahren der SE auch auf den nationalen Rahmen übertragen werden solle (vgl. BDA/BDI 2004; BDA 2012; Donges u.a. 2007: 53ff.; Teichmann 2008; siehe hierzu kritisch Köstler 2009; Weiss 2010). Allerdings kommen wissenschaftliche Untersuchungen hin-sichtlich der Wirkungen der SE-Gründungen bislang zu widersprüchlichen Ergebnissen. Während einige Untersuchungen herausstellen, dass ein Hauptmotiv zur Gründung von Europäischen Aktiengesel...
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Arbeit - Interessen - Partizipation