Beschreibung
Weltweites Gefahrstoffrecht Â- Anpassung nach GHS Nach § 6 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss der Arbeitgeber für die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ein Verzeichnis führen. Durch die vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfristen für das innerbetriebliche Umsetzen des neuen GHS-Rechts können altgekennzeichnete Gefahrstoffe noch einige Zeit lang neben neu gekennzeichneten Beständen vorkommen. Um das Nebeneinander von Alt und Neu während der Übergangszeit zu überblicken, wird empfohlen, zusätzlich zum bisherigen Gefahrstoff-Verzeichnis auch eines nach GHS-Recht zu führen. Dazu liefert dieses Beiheft die nötigen Hilfsmittel: * die Liste 4 zur Pflege der Bestände nach den GHS-Vorgaben * die Anleitung, wo die Kennungen auf dem Verpackungsetikett und Sicherheitsdatenblatt gefunden werden * die Übersicht der neuen GHS-Piktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze = Hazard-Statements) und Sicherheitshinweise (P-Sätze = Precautionary Statements) Die 2. Auflage des Hörath, GHS-Beihefts enthält jetzt zusätzlich Kennzeichnungsvorgaben für die im Apothekenalltag häufig verwendeten Gefahrstoffe. So behalten Sie die Übersicht und erfüllen die gesetzlichen Forderungen
Produktsicherheitsverordnung
Hersteller: Dr. Roland Schmiedel GmbH & Co. KG
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