Beschreibung
Der Betriebsübergang und seine individual- und kollektivrechtlichen Folgen werden detailiert erläutert. Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei einem Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nomierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.
Autorenportrait
Rechtsanwalt, bis 2007 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, zuletzt Vorsitzender Richter am LAG. Referent von Schulungen für Betriebsräte, Führungskräfte und Rechtsanwälte im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht. Zahlreiche Veröffentlichungen in der Fachpresse.