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Bürgerliches Gesetzbuch. BGB

mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie EU-Güterrechtsverordnungen, Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug

Erschienen am 04.12.2025, 85. Auflage 2025
129,00 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783406836008
Sprache: Deutsch
Umfang: XXXVII, 3338 S., 3375 S.
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Zum Werk Jährlich neu arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung außer Kraft getretener Vorschriften, die noch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind Gesetze aufgenommen, die aus Umfangsgründen nicht im Grüneberg abgedruckt werden können (v.a. europarechtliche Texte). Vorteile auf einen Blick - maßgebliches Standardwerk für Ausbildung und Praxis kommentiert das BGB samt Nebengesetzen in einem Band jährliches Erscheinen für höchste Aktualität Zur Neuauflage Die Neuauflage 2026 bietet den Rechtsstand vom 15. Oktober 2025 und berücksichtigt alle wichtigen Gesetzesänderungen, insbesondere: - die zum 1.1.2026 neu eingefügten Vorschriften zum Stiftungsregister (§§ 82b-d, 84d, 85b, 86i und 87d BGB) das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11.6.2024 das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder und Betreuervergütung vom 7.4.2025 das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn Daneben sind zahlreiche wichtige Gerichtsentscheidungen eingearbeitet, darunter: - mehrere Grundsatzurteile des BGH zur AGB-Kontrolle von Bankentgelten bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten neue Judikate des EuGH und des BAG zu Arbeitnehmerstatus, Arbeitszeiterfassung, Annahmeverzug, Befristung und Kündigung die neuesten BGHEntscheidungen zur Vertretung des Nacherben auf Grundlage einer transmortalen Vollmacht und zur Anwendbarkeit des § 2270 BGB auf Verfügungen in einem Erbvertrag