Beschreibung
Dieser Titel befasst sich als erster auf dem Markt mit den Vertragsbedingungen, die nach (!) der Auftragsvergabe zu beachten sind. Alles über die Konsequenzen aus dem BGB und den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Dabei werden die Bedingungen vorgestellt, zu denen der bereits vergebene Auftrag abzuwickeln ist (Ausführungsfristen, Rechnungen, Zahlungen usw.).Inhalte: - Welche Fälle zu regeln sind: Änderung der Leistung nach Vertragsabschluss, zusätzliche Leistungen, Preisanpassungen Vertragsabschlüsse rechtssicher gestalten Teure Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern vermeiden Arbeitshilfen online: Muster und Formulare für Verträge und Vergabeunterlagen
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Autorenportrait
Otmar Walter ist seit 1988 bei einem kommunalen öffentlichen Auftraggeber beschäftigt. Bis zum Jahr 2005 war er als Rechtssachbearbeiter für Ausschreibungen sowie die Ausarbeitung und Abwicklung zivilrechtlicher Verträge bei Neubauprojekten verantwortlich. In diesem Zeitraum veröffentlichte er mehrere Beiträge über die Berechnung von Ingenieurhonoraren und die Gestaltung von Verträgen beim Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten*. Darüber hinaus war er regional als Dozent für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmer tätig. Daneben gehören die Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOL/A und die Erstellung von Vertragsbedingungen auf Grundlage der VOL/B zu seinen ständigen Aufgaben. Seit dem 01.01.2006 leitet er die Verwaltung des Gebäudemanagements. Das Aufgabengebiet umfasst die Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren und die Abwicklung der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge. Durch die jahrelange Tätigkeit in den Bereichen der Vergabe öffentlicher Aufträge und privatrechtliche Verträge der öffentlichen Hand ist er zu einem Fachmann in diesen Rechtsgebieten geworden.
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3 VertragsbestandteileBei Leistungen, die von öffentlichen Auftraggebern im Wettbewerb vergeben werden, bestehen die Vertragsunterlagen meist aus mehreren Bestandteilen. Der Vertrag setzt sich in der Regel aus vorformulierten und individuellen Abschnitten zusammen.3.1 Vorbemerkungen Vorbemerkungen bei Beschaffungsvorgängen zu formulieren ist bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich. Sie enthalten in der Regel allgemeine Hinweise zu der beabsichtigten Leistung, die vor dem Hintergrund der vorgegebenen Systematik weder in die Leistungsbeschreibung noch in die Vertragsbedingungen (Rechte und Pflichten) gehören. Genannt werden hier zum Beispiel rechtliche Grundlagen und allgemeine Angaben: - Vertragstyp (zum Beispiel Kaufvertrag) Hinweise auf Regelwerke (zum Beispiel DINNormen) Hinweise auf Stellen, bei denen weitere Informationen eingeholt werden können Ziel der zu erbringenden Leistung Verwendungszweck Leistungen oder Planungen des Auftraggebers, die sich auf die Leistung des Auftragnehmers auswirken können In den Verdingungsunterlagen ist vorzusehen, dass die Vorbemerkungen beachtet werden müssen und Vertragsbestandteil sind. Leseprobe
Schlagzeile
Dieser Titel befasst sich als erster auf dem Markt mit den Vertragsbedingungen, die nach (!) der Auftragsvergabe zu beachten sind. Grundlage sind die gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen, die die öffentlichen Auftraggeber bei Vergaben anwenden müssen.