Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Veranstaltung: Erbschaftsteuer, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Diplomarbeit beschreibt die Problematik der steuerlichen Behandlung von Firmenvermögen im Erb- und Schenkungsfall. Ausgangspunkt dazu ist die gleichheitswidrige Verschonung von Firmenvermögen gegenüber dem Privatvermögen im Erbschaftsteuergesetz i. d. F. von 2009.Anlass dieser Arbeit ist es, im Kapitel 2 die derzeit noch gültige gesetzliche Regelung zur Übertragung von Firmenvermögen im Erb- und Schenkungsfall darzustellen. Dabei wird neben der Bewertungsebene auch auf die anschließende Verschonungsebene abgestellt. Die derzeitige rechtliche Regelung für die Bewertung des Betriebsvermögens und dessen pauschale Begünstigung in den §§ 13a, 13b ErbStG stehen dabei im Vordergrund.Im nächsten Kapitel 3 werden die Vorgaben des BVerfG durch das Urteil vom 14.12.2014 erläutert, dass sich überwiegend auf den Vorlagenbeschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) beruft. Die Darstellung der beanstandeten Regelungen im geltenden ErbStG gibt zugleich den rechtlichen Rahmen für eine verfassungskonforme Anpassung an den Gleichheitsgrundsatz für den Gesetzgeber vor.Wie unter Kapitel 4 beschrieben liegt seit dem 07.09.2015, basierend auf den BMF-Referentenentwurf vom 02.06.2015, seitens des Gesetzgebers ein Entwurf zur Änderung des bestehenden ErbStG8 mit Anpassungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben vor. Diese bilden sich ausschließlich auf der Verschonungsebene bei der Übertragung von Firmenvermögen ab und lassen die korrespondierenden Regelungen des Bewertungsgesetzes außen vor.Im fünften Kapitel werden mit dem Vergleich der bisherigen steuerlichen Behandlung von der Übertragung von Firmenvermögen zur künftig geplanten Regelung, die Vor- und Nachteile anhand von Beispielrechnungen an mittelständischen Familienbetrieben unterschiedlicher Größe aufgezeigt.Im Anschluss daran wird unter Kapitel 6 eine ausführliche kritische Auseinandersetzung mit dem geplanten Gesetzentwurf vorgenommenen und ein Einblick in den Paradigmenwechsel bei der Behandlung von Firmenvermögen gewährt. Ziel ist es letztendlich etwaige Schwächen der vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung nach dem Stichtag 30.06.2016 für künftige Übertragungen von Firmenvermögen mittels Erbgang darzustellen und eine Ausgangslage für Planungen der Unternehmensnachfolge zu schaffen, die ab dem 01.07.2016 für Unternehmenserben zu erwarten ist.
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