Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Universität Stuttgart, Veranstaltung: Augustus Vom Hochverräter zum Heilsbringer, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit liegt der Fokus vorwiegend auf der Beziehung zwischen Augustus und dem Senat, die zwischen den Jahren 33 und 18 v.Chr., mehrfache Veränderungen mit sich brachte. Innerhalb der Epoche von Augustus Herrschaft nimmt die analysierte Thematik eine wesentliche Rolle ein, da hier durch ersichtlich wird, auf welcher Grundlage der Princeps seine verfassungsmäßigen Rechte erweitern und gleichzeitig die wiederhergestellte Macht der Senatsaristokratie stetig verkleinern konnte. Es soll bei dieser Untersuchung zudem ein hauptsächliches Augenmerk auf die Frage gelegt werden, inwiefern Augustus die Ausdehnung seiner politischen Befugnisse innerhalb der republikanischen Verfassung vollzog. Die für diese Arbeit verwendeten Quellen machen hauptsächlich Schriften von antiken Autoren aus, jedoch wurde auch der von Augustus selbst verfasste Tatenbericht verwendet. Der meist zitierte Autor ist Cassius Dio, welcher insgesamt 80 Bücher über die Geschichte Roms schrieb und dessen Beschreibung über das Verhältnis zwischen Princeps und Senat die wohl ausführlichste ist. Dio schreibt vom Standpunkt eines Senators aus und sein verfasstes Material gilt als weitestgehend zuverlässig. Aus seinen Schilderungen lässt sich zudem ableiten, dass er Zugriff auf Senatsakten hatte. In der Forschung wird Dio zugleich als kritischer Senator als auch Monarchist bewertet, die meist rezipierte Auffassung stammt jedoch von Jochen Bleicken, der Dio als einen Anhänger des augusteischen Staatsprinzips beschriebt, welches Augustus den Umständen seiner Zeit gemäß modifiziert habe. In consulatu sexto et septimo, postquam bella civilia exstinxeram, per consensum unsversorum potitus rerum omnium, rem publicam ex mea potestate in senatus populique Romani arbitrium transtuli. Mit diesen Worten beschreibt Augustus die Rückgabe der res publica im Jahre 27 v.Chr., die ihn entgegen möglicher Vermutungen nicht in seiner politischen Macht zurückwarf, sondern durch die er der römischen Aristokratie ihre langjährigen Herrschaftsansprüche abnehmen konnte. Aufgrund der Wirren der Bürgerkriege waren der Senat und das Volk nicht in der Lage, die politische Verantwortung für das römische Reich selbstständig zu übernehmen. Durch seine militärischen Verdienste gegen die als aus dem Osten proklamierte Gefahr empfahl sich Augustus dafür, tragende Aufgaben als damaliger Consul für das Gemeinwesen zu übernehmen.
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